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Rechtsanwalt für Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen (z.B. Bürgern) oder juristischen Personen (z.B. Unternehmen). Mit dem für dieses Rechtsgebiet zentralen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) behandelt das Zivilrecht alles Grundlegende über Personen, Sachen, Tiere und Schuldverhältnisse. Wir verfolgen ihre Belange in allen Angelegenheiten des Zivilrechts, insbesondere auf der Ebene der vertraglichen Schuldverhältnisse (Kauf-, Dienst-, Kredit-, Leasing-, Makler-, Werkvertrag etc.), im Zusammenhang mit Kreditsicherheiten (Bürgschaften, Darlehen, Hypotheken, Grundpfandrechten, Pfandrechten, Sicherungs­über­eig­nun­gen etc.) oder gesetzlichen Schuldverhältnissen, wie sie sich beispielhaft durch einen Unfall oder eine Tätlichkeit ergeben können.

Wir beraten und vertreten außergerichtlich sowie gerichtlich auch GmbH-Geschäftsführer, Geschäftsführer öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Vorstände von Gesellschaften, Genossenschaften, Vereinen und Stiftungen. Wir unterstützen Sie bei der Begründung von Dienstverhältnissen, Gestaltung von Dienstverträgen, begleiten Sie bei der Bestellung und Abberufung als Organ und im Zusammenhang von Beendigungs­tat­be­stän­den wie Kündigungen bzw. Aufhebungsverträgen und erstreiten für Sie Abfindungen.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Ralf Troeger

Rechtsanwalt · Fachanwalt

Dirk Schultz

Rechtsanwalt · Fachanwalt