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Gesetzlichen Bestimmungen zur Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt im Regelfall nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG mit RVG VV).
Vereinbarung zur Vergütung
In verschiedenen Bereichen unseres Leistungskataloges schließen wir individuelle Vergütungsvereinbarungen mit Ihnen. Dies gewährleistet für beide Seiten ein akzeptables Vergütungsfundament, welches für die Kanzlei als auch für den Mandanten von Vorteil ist.
Abrechnung auf Stundenbasis/Pauschalhonorar
Im gewerblichen Bereich besteht die Möglichkeit, Stundenhonorare zu verhandeln. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Arbeitszeit mit einem zuvor vereinbarten Stundenlohn. Im Gegensatz hierzu wird bei einem Pauschalhonorar der Preis, unabhängig vom Stundensatz, für die komplette Bearbeitung eines Mandates, vereinbart.
Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe
Sie brauchen Rechtsbeistand und Ihre finanziellen Mittel sind beschränkt? Dann kommt für Sie die Möglichkeit der Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe in Frage. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter.