Kanzlei

Für Ihr gutes Recht

Verlauf
Anwälte Dirk Schultz & Dr. Ralf Troeger

Dirk Schultz

Rechtsanwalt · Fachanwalt

Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt Universität zu Berlin (1985 – 1989)
  • wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt Universität zu Berlin (1989 – 1991)
  • Rechtsanwalt­s­as­sis­tent (1991 – 1993)
  • Anwaltszulassung seit 01.04.1993
  • Fachanwalt für Familienrecht seit 04.12.1998
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 11.12.2006
  • Mitglied im Altmärkischen Anwaltsverein
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Kontaktanwalt des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht für das Bundesland Sachsen-Anhalt
  • verschiedene Dozententätigkeit

Dr. Ralf Troeger

Rechtsanwalt · Fachanwalt

Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg (1983 – 1989)
  • Referendariat am OLG Nürnberg (1989 – 1992)
  • Promotion an der Universität Regensburg (arbeitsrechtliche Dissertation bei Prof. Dr. Reinhard Richardi)
  • Anwaltszulassung seit 24.03.1993
  • Zivilrechtsanwalt in einer OLG Kanzlei (1993 – 1997)
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 07.05.1999
  • Fachanwalt für Sozialrecht seit 26.10.2004
  • Fachanwalt für Erbrecht seit 15.09.2022
  • Leiter anwaltliche Arbeitsgemeinschaft für Referendare
  • Mitglied im Altmärkischen Anwaltsverein
  • Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechts­An­wälte e.V. (VDAA)
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • verschiedene Dozententätigkeit

Honorar

Gesetzlichen Bestimmungen zur Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt im Regelfall nach den Bestimmungen des Rechtsanwalts­ver­gü­tungs­ge­set­zes (RVG mit RVG VV).

Vereinbarung zur Vergütung
In verschiedenen Bereichen unseres Leistungskataloges schließen wir individuelle Vergütungs­ver­ein­ba­run­gen mit Ihnen. Dies gewährleistet für beide Seiten ein akzeptables Vergütungsfundament, welches für die Kanzlei als auch für den Mandanten von Vorteil ist.

Abrechnung auf Stundenbasis/​Pauschalhonorar
Im gewerblichen Bereich besteht die Möglichkeit, Stundenhonorare zu verhandeln. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Arbeitszeit mit einem zuvor vereinbarten Stundenlohn. Im Gegensatz hierzu wird bei einem Pauschalhonorar der Preis, unabhängig vom Stundensatz, für die komplette Bearbeitung eines Mandates, vereinbart.

Beratungshilfe/​Prozesskostenhilfe/​Verfahrenskostenhilfe
Sie brauchen Rechtsbeistand und Ihre finanziellen Mittel sind beschränkt? Dann kommt für Sie die Möglichkeit der Beratungshilfe/​Prozesskostenhilfe/​Verfahrenskostenhilfe in Frage. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter.