Gegenstand unserer Tätigkeit im Bereich des Miet- und Pachtrechts ist die Überprüfung von Rechten und Pflichten, die sich aus einem Miet- oder Pachtvertrag ergeben. Die Problembereiche sind vielschichtig.
- Wir beraten Sie darüber, ob, ab wann und in welchem Umfang Sie die Miete bei einem Mangel der Wohnung mindern können.
- Wir beraten und vertreten Sie, wenn es darum geht, ein Mietverhältnis zu beenden.
- Wir erläutern, wann die Kündigung eines Miet- oder Pachtvertrages ausgesprochen werden kann und welche Fristen zu berücksichtigen sind.
- Sollte es notwendig sein, reichen wir für Sie eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht ein.