Auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts helfen wir Geschädigten bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Behandlungs- und Aufklärungsfehlern.
Die Arzthaftung regelt die Verantwortung eines Arztes oder eines Krankenhauses gegenüber einem Patienten. Eine Haftung kommt sowohl bei Behandlungsfehlern als auch bei fehlerhafter medizinischer Aufklärung in Betracht. Genaue Kenntnisse auf dem Gebiet des Zivil- und Medizinrechts sind für eine erfolgreiche Vertretung unerlässlich. Seit vielen Jahren bedeutet die erfolgreiche Vertretung von betroffenen Patienten einen Schwerpunkt unserer Arbeit.