Das Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungsgesellschaften und dem Versicherungsnehmer. Das Versicherungsvertragsgesetz, das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, stärkt zwar die Rechte der Versicherungsnehmer, ist gleichwohl aber noch voller Tücken. Vor allem ist zu beachten, dass die wechselseitigen Rechte und Pflichten in Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt sind. Das sprichwörtlich Kleingedruckte ist Vertragsgegenstand!
Im Versicherungsrecht sind von beiden Vertragspartnern Obliegenheiten zu beachten. Was aber sind Obliegenheiten und welche Obliegenheiten gibt es? Was ist eine Stehlgutliste, was eine Gliedertaxe?
Im Versicherungsrecht ist die Beratung durch einen Fachanwalt unabdingbar. Schon eine leichtfertig fehlerhaft ausgefüllte Schadensanzeige kann den Versicherungsschutz gefährden.
Unsere Kanzlei berät sie unter anderem in den Bereichen der:
Versicherungsgesellschaften sind teils international tätige Konzerne und es ist nicht immer leicht, Versicherungsleistungen auch tatsächlich zu erhalten. Wir helfen Ihnen!