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Fachanwalt für Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungs­ge­sell­schaf­ten und dem Versicherungsnehmer. Das Versicherungs­ver­trags­ge­setz, das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, stärkt zwar die Rechte der Versicherungsnehmer, ist gleichwohl aber noch voller Tücken. Vor allem ist zu beachten, dass die wechselseitigen Rechte und Pflichten in Allgemeinen Versicherungs­be­din­gun­gen geregelt sind. Das sprichwörtlich Kleingedruckte ist Vertragsgegenstand!

Im Versicherungsrecht sind von beiden Vertragspartnern Obliegenheiten zu beachten. Was aber sind Obliegenheiten und welche Obliegenheiten gibt es? Was ist eine Stehlgutliste, was eine Gliedertaxe?

Im Versicherungsrecht ist die Beratung durch einen Fachanwalt unabdingbar. Schon eine leichtfertig fehlerhaft ausgefüllte Schadensanzeige kann den Versicherungsschutz gefährden.

Unsere Kanzlei berät sie unter anderem in den Bereichen der:

  • Berufsunfä­hig­keits­ver­si­che­rung
  • Haftpflicht­ver­si­che­rung
  • Hausratversicherung
  • privaten Krankenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Unfallversicherung
  • Gebäudeversicherung

Versicherungs­ge­sell­schaf­ten sind teils international tätige Konzerne und es ist nicht immer leicht, Versicherungs­leis­tun­gen auch tatsächlich zu erhalten. Wir helfen Ihnen!

Ihr Ansprechpartner

Dirk Schultz

Rechtsanwalt · Fachanwalt