Auf dem Feld des Erbrechts beantworten wir die Fragen:
Ausgangspunkt des Erbrechts ist die verfassungsrechtlich geschützte Testierfreiheit. Wir helfen Ihnen bei der Errichtung Ihres Testaments und bei der Gestaltung eines Erbvertrages.
Weiter helfen wir bei der Auslegung unklarer Testamente und Erbverträge.
Ist eine letztwillige Verfügung nicht getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die gesetzlichen Erben werden, vom Ehegatten abgesehen, aus dem Kreis der Verwandten bestimmt. Dabei erben in erster Linie die Kinder und Kindeskinder der Erblassers. Bei der Bestimmung der Erben bzw. Erbquoten sind wir Ihnen behilflich.
Ihre Schranke findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht. Pflichtteilsberechtigt sind die Kinder und Kindeskinder sowie der Ehegatte. Bei kinderlosen Erblassern sind zusätzlich die Eltern des Erblassers pflichtteilsberechtigt. Auch zur Beantwortung aller Fragen im Pflichtteilsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für das Schicksal des Vermögens des Erblassers gilt, dass es als ganzes auf den oder die Erben übergeht. Gleichzeitig haften die Erben für die Verbindlichkeiten des Erblassers. Aus diesem Grund ist den Erben die Möglichkeit eingeräumt, die Erbschaft auszuschlagen.
Daneben haben die Erben verschiedene Möglichkeiten, ihre Haftung für Nachlassverbindlichkeiten zu beschränken. Auch in diesem Rahmen bieten wir unsere Unterstützung an.