Das Ordnungswidrigkeitenrecht in Deutschland sieht Geldbußen vor, die mehrere Tausend Euro betragen können. In dem Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts ist eine qualifizierte anwaltliche Beratung von Anfang an wichtig. Gleich zu Beginn eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist zu entscheiden, ob gegenüber der Behörde eine Stellungnahme abgegeben wird und wenn ja, mit welchem Inhalt. Diese Entscheidung kann nur nach erfolgter Akteneinsicht gefällt werden. In Ordnungswidrigkeitenverfahren stimmen wir nach erfolgter Akteneinsicht gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie ab. Dabei ist der Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts nicht nur auf den Bereich der im Straßenverkehr doch häufiger vorkommenden Geschwindigkeitsüberschreitungen reduziert. Es geht auch um ein falsches Parken oder Rotlichtverstöße. Gegenstand unser beratenden Tätigkeit sind aber auch behauptete Verstöße gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung oder Lenkzeitüberschreitungen. Dafür kann nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter eines Fahrzeuges in Anspruch genommen werden.
Nur eine rechtzeitige anwaltliche Beratung kann ein unberechtigtes Bußgeld verhindern.