Verlauf

Rechtsanwalt für Bußgeldangelegenheiten

Das Ordnungswid­rig­kei­ten­recht in Deutschland sieht Geldbußen vor, die mehrere Tausend Euro betragen können. In dem Bereich des Ordnungswid­rig­kei­ten­rechts ist eine qualifizierte anwaltliche Beratung von Anfang an wichtig. Gleich zu Beginn eines Ordnungswid­rig­kei­ten­ver­fah­rens ist zu entscheiden, ob gegenüber der Behörde eine Stellungnahme abgegeben wird und wenn ja, mit welchem Inhalt. Diese Entscheidung kann nur nach erfolgter Akteneinsicht gefällt werden. In Ordnungswid­rig­kei­ten­ver­fah­ren stimmen wir nach erfolgter Akteneinsicht gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungs­stra­te­gie ab. Dabei ist der Bereich des Ordnungswid­rig­kei­ten­rechts nicht nur auf den Bereich der im Straßenverkehr doch häufiger vorkommenden Geschwindig­keits­über­schrei­tun­gen reduziert. Es geht auch um ein falsches Parken oder Rotlichtverstöße. Gegenstand unser beratenden Tätigkeit sind aber auch behauptete Verstöße gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung oder Lenkzeitüber­schrei­tun­gen. Dafür kann nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter eines Fahrzeuges in Anspruch genommen werden.

Nur eine rechtzeitige anwaltliche Beratung kann ein unberechtigtes Bußgeld verhindern.

Ihr Ansprechpartner

Dirk Schultz

Rechtsanwalt · Fachanwalt