Der Gegenstand unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht betrifft zunächst alle Bereiche des Arbeitsvertragsrechts. Von der Anbahnung bis zur Beendigung eines Arbeitsvertrages sind wir für Sie da. Dabei werden von uns sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertreten. Wir wissen, was und wie die Gegenseite denkt.
Klare Regelungen bieten immer die beste Gewähr dafür, einem späteren Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen bzw. diesen mit begrenztem Risiko führen zu können. Binden Sie uns also schon vor dem Abschluss einer Vereinbarung für die „richtige“ Vertragsgestaltung ein.
Ist das Arbeitsverhältnis erst einmal begründet, helfen wir – beispielsweise – bei Problemen wegen Überstunden, Arbeitszeitkonten, Sonderzahlungen, Teilzeitarbeit, Arbeitnehmerhaftung, Urlaub, Arbeitspflichten, Eingruppierung, Weisungen und Versetzungen. Eine Domäne unseres Hauses ist die Vertretung aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Fällen von Aufhebungsverträgen, Befristungen und Kündigungen. Wir greifen Beendigungstatbestände an bzw. verteidigen diese für Sie, erstreiten für Sie Abfindungen bzw. wehren diese ab.
Neben den Fragen des Individualarbeitsrechts sind wir auch auf den kollektivrechtlichen Ebenen des Betriebsverfassungsrechts sowie des Tarifvertragsrechts bewandert. Auch bei Fragen aus dem kollektiven Arbeitsrecht wenden Sie sich gern vertrauensvoll an uns.
Wir helfen insbesondere auch bei Problemen mit Soka-Bau.